“Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.”

28. Oktober 2020 Aus Von admin

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative Ludesch,

 

vermutlich wisst Ihr es schon: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Wahlanfechtung stattgegeben und das Volksabstimmungsverfahren zur Gänze aufgehoben.

Er hat das nur deshalb getan, weil die Durchführung der Volksabstimmung auf Initiative von wahlberechtigten Gemeindebürger*innen erfolgte, deren Antrag auf Einleitung eines Volksabstimmungsverfahrens von mehr als einem Drittel der Ludescher Wahlberechtigten unterstützt wurde. Hätte die Gemeindevertretung die Ludescher Volksabstimmung in die Wege geleitet, so wäre alles in Butter!

 

Was es aus demokratischer Sicht zu dieser VfGH Entscheidung anzumerken gilt, findet Ihr in unserer Presseaussendung, welche ihr weiter unten lesen könnt.

 

Fazit: Diese VfGH Entscheidung beraubt die BürgerInnen der Vorarlberger Gemeinden eines praktizierten und sich bereits mehrfach bewährt habenden Bürgerrechts.

Der Entzug des zutiefst demokratischen Initiativrechts zur Herbeiführung einer Volksabstimmung bedeutet einen Verlust für das politische Leben Vorarlbergs, der rasch behoben gehört.

 

Laut V-heute Bericht ergeben die Reaktionen der Vorarlberger Nationalratsabgeordneten einen parteiübergreifenden Konsens in dieser Sache. Das ist erfreulich.

Norbert Sieber (ÖVP) meint, Vorarlberg sei ein Vorreiter in Sachen direkt Demokratie in ganz Österreich, die gelebte Demokratie habe auch durch die Nähe zur Schweiz eine hohe Tradition und die „Landesregierung wird in Kontakt mit der Bundesregierung treten, um entsprechende Verhandlungen einzufordern.“ Nina Tomaselli (Grüne) bedauert die Entscheidung. Sie könne sich „keine Politik vorstellen, die sich über so ein klares Votum der Ludescher Bevölkerung hinwegsetzt“. Reinhold Einwallner (SPÖ) ist überrascht, dass „die Willensbekundung der Bevölkerung so gehandhabt wird“, und sagt, die Möglichkeit der Volksabstimmung „dürfe nicht ausgehöhlt werden“. Gerald Loacker (NEOS) findet, nur alle Vorarlberger Nationalratsabgeordneten gemeinsam könnten etwas bewegen: „Es braucht jetzt eine Änderung der Verfassung, die diese Form der direkten Demokratie zulässt.“ Er hält es für gut und wichtig, wenn sich die Vorarlberger Nationalratsabgeordneten jetzt zusammenschlössen und gemeinsam einen Antrag zur Verfassungsänderung einbringen, damit „solche Abstimmungen wieder möglich werden“. Für Reinhard Bösch (FPÖ) wird dieser Fall zu einer längeren Debatte auf Bundes- und Landesebene führen, wie man die Elemente der direkten Demokratie stärken kann. „Wenn Elemente der direkten Demokratie abhängig gemacht werden von solchen der repräsentativen Demokratie, dann ist das natürlich nicht im Sinne des Erfinders.“ 

 

Wir haben rasch reagiert, und die Nationalratsabgeordneten darin bestärkt, ihren Worten Taten folgen zu lassen und eine parteiübergreifende Initiative für eine entsprechende Verfassungsänderung voranzutreiben. Es wäre gut, wenn möglichst viele Personen so eine parteiübergreifende Initiative unterstützen würden bzw. eine solche einforderten. Sei‘s durch ein Schreiben an die Vorarlberger Nationalratsabgeordneten, die im V-heute Bericht der direkten Demokratie das Wort reden, oder in Form von Leserbriefen, oder sonst wie. Einhaken könnte man auch bei der Bemerkung des Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP), die Landesregierung werde die Bundesregierung kontaktieren, um entsprechende Verhandlungen zu fordern.

 

Wir denken, es geht jetzt vor allem auch darum, der Öffentlichkeit klarzumachen, dass das Problem in der Verfassung liegt und nicht in der Vorarlberger Landesgesetzgebung, und dass die Forderung nach einer entsprechenden Verfassungsänderung berechtigt ist, keine „Spinnerei“ und kein „Größenwahn“ oder sonst irgendeine andere vergleichbare Etikettierung mehr. Und dass, wer eine solche Änderung fordert, nicht alleine dasteht!

 

Wie wir auf landespolitischer Ebene agieren werden, ist noch Gegenstand interner Beratungen. Noch gehen wir davon aus, dass die Landesregierung und die Gemeinde uns auf Augenhöhe in die angekündigten Gespräche einbeziehen werden. Auf Gemeindeebene suchen wir das Gespräch mit der Gemeindevertretung und dem neuen Bürgermeister Martin Schanung.

 

Klar ist: das Abstimmungsverfahren hat keine rechtliche Wirkung mehr, aber der politische Mehrheitswille der Ludescher Wahlberechtigten zählt nach wie vor.

 

Net lugg lo!

 

Eure Initiative Ludesch

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